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Vorlagen und Dokumente für Fachgruppen

Jahresrechnungen (Informationen und Vorlagen)

Alle Fachgruppen sind verpflichtet, eine Jahresrechnung zu erstellen und der skuba zur Prüfung weiterzuleiten.

Einreichefrist für die Jahresrechnung 2025:
30. September 2026

Die FG-Beiträge werden vom Ressort Inneres berechnet und durch die Geschäftsführung ausbezahlt. Die Auszahlungen erfolgen 1x pro Semester.

Vorlagen

Vollständigkeitserklärung per 31.12.2025.pdf

Vorlage FG Jahresrechnung 2025.xlsx (Excel)

Weisung zur Erstellung der Jahresrechnung

Damit die Auszahlung an die FG erfolgen kann, müssen folgende Dokumente zwingend in das gemeinsame Verzeichnis auf pCloud hochgeladen werden:

- Unterschriebene Jahresrechnung 2025
- Unterschriebene Vollständigkeitserklärung 2025

Bankkonten für Fachgruppen

In Zusammenarbeit mit der BKB offeriert die skuba allen Fachgruppen der Universität Basel ein spesenfreies Vereinskonto (kostenlos für das Basisangebot).

Das Ressort Inneres und die Geschäftsführung genehmigen lediglich die Eröffnung (und allfällige Schliessung) des Kontos sowie die Festlegung der Kontovollmachten. Alles andere, insbesondere die Verwaltung des Vermögens, Auslösung von Zahlungen oder Bestellungen von EC-/Kreditkarten, geschieht ausschliesslich durch die Fachgruppe. Die Autonomie der Fachgruppen ist gewährleistet.

 

Kontoeröffnung

1 Die interessierte Fachgruppe lädt das Formular zur Kontoeröffnung herunter und füllt es aus. Es muss mindestens eine verantwortliche Person eingetragen werden. Es ist den Fachgruppen überlassen, ob nur die finanzverantwortliche Person (Kassier*in) oder auch das Präsidium Zugriff auf das Konto erhalten.

2 Das Präsidium der Fachgruppe bestätigt per Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.

3 Von allen Personen mit Kontovollmacht muss eine Kopie der ID (Vorder- und Rückseite) erstellt und beigelegt werden.

4 Die Fachgruppe sendet das ausgefüllte Antragsformular inkl. Ausweiskopien direkt an die BKB

Basler Kantonalbank
Team KMU-Servicekunden
E. Pieper
Postfach
4002 Basel

5 Die BKB erstellt die offiziellen Kontoeröffnungsformulare und schickt diese an die Fachgruppe.

6 Die bevollmächtigten Personen überprüfen die Dokumente und unterschreiben an den gekennzeichneten Stellen.

7 Die Fachgruppe sendet nun die visierten Kontoeröffnungsdokumente der BKB an die skuba oder hinterlegt die Dokumente direkt vor Ort (Briefkasten beim Lernoullianum, angeschrieben mit "avuba/skuba").

skuba Geschäftsführung
Petersgraben 45
4051 Basel

8 Die internen Stellen der skuba überprüfen und bestätigen die offiziellen Kontoeröffnungsformulare und leiten diese weiter an die BKB.

9 Das Konto wird nun eröffnet und die Fachgruppen werden informiert. Die Kontokarten und E-Banking Logins werden den Bevollmächtigten zugestellt.

Mutationen
(neue Vollmachten erfassen oder bisherige löschen)

Das nachfolgende Dokument kann für die Mutationen der Kontovollmachten genutzt werden:

Mutation der Vollmachten

 

Wichtiger Hinweis

Bei einem Wechsel der finanzverantwortlichen Person, beispielsweise aufgrund Beendigung des Studiums, müssen sowohl die Zeichnungsrechte der abtretenden Person (Vollmachten löschen!) als auch der Nachfolgerin bzw. des Nachfolgers (Vollmachten erteilen) bearbeitet werden. Diese Anpassungen müssen unverzüglich vorgenommen werden, die Verantwortung obliegt dem FG-Vorstand. Bei Unsicherheiten könnt ihr euch an die BKB oder an das Ressort Inneres oder die Geschäftsführung wenden.

Antragsformular Mindestbeitragserhöhung

Für die Jahresrechnungen 2024 und 2025 wird der Mindestbeitrag für Fachgruppen auf CHF 400.– pro Semester erhöht (statt bisher CHF 200.–).

Fachgruppen, die von dieser Erhöhung profitieren möchten, müssen das vollständig ausgefüllte Antragsformular bis spätestens 30.09.2025 an inneres-skuba@unibas.ch sowie finanzen-skuba@unibas.ch senden.

 

Ab dem Frühjahrssemester 2026 ist zusätzlich pro Semester ein Kurzbericht im ersten Monat des Semesters einzureichen. Erfolgt die Abgabe nicht fristgerecht, kann die Auszahlung der zusätzlichen CHF 200.– ausgesetzt werden.

Für alle anderen Fachgruppen, welche keinen Antrag stellen, bleibt der Mindestbeitrag bei CHF 200.– pro Semester.