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Kostenlose Rechtsberatung

Während der Vorlesungszeit können Mitglieder der skuba oder avuba von einer kostenlosen Rechtsberatung profitieren. Beraten wirst du von Studierenden der Juristischen Fakultät, die am Seminar Rechtsberatung (SKUBA-Clinic) teilnehmen – unter anwaltlicher Aufsicht.

So funktioniert’s

  1. E-Mail senden: Schreib mit dem Betreff „SKUBA-Clinic: VERTRAULICH“ an die Lehrbeauftragte Jessica Enzmann, Advokatin (jessica.enzmann@unibas.ch), und schildere kurz dein Anliegen.
  2. Rückmeldung erhalten: Du erfährst in Kürze, ob deine Rechtsfrage für das Seminar geeignet ist, und bekommst gegebenenfalls einen Terminvorschlag.
  3. Beratungsgespräch: In 30 Minuten werden die vereinbarten Fragen beantwortet. Nachfragen im Anschluss sind nicht möglich.
Logo Law Clinic

Auf einen Blick

Für wen
Mitglieder der skuba und avuba

Wann
während der Vorlesungszeit (gegen Ende eingeschränkt)

Dauer
30 Minuten

Kosten
kostenlos

Umfang
1 Anfrage pro Person und Semester

Kontakt
jessica.enzmann@unibas.ch

Gut zu wissen

Kein Anspruch auf Beratung

Die Beratungsanfrage kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden – es besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung. Die Rechtsberatung findet nur während der Vorlesungszeit statt und kann gegen Ende der Vorlesungszeit, insbesondere wegen Prüfungen, eingeschränkt sein.

Vertraulichkeit bei E-Mails

Mit der Kontaktaufnahme nimmst du zur Kenntnis und erklärst dich damit einverstanden, dass die Vertraulichkeit bei der Kommunikation über das Internet und per E-Mail nicht gewährleistet werden kann und eine allfällige Übertragung personenbezogener oder vertraulicher Daten auf eigenes Risiko erfolgt. Du kannst deine Anfrage deswegen auch nur auf eine Terminvereinbarung für einen Rückruf oder eine persönliche Besprechung beschränken.

AGB, Haftung und Datenschutz

Mit der Übermittlung der Kontaktanfrage akzeptierst du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen inkl. Haftungsausschluss sowie die Einwilligungserklärung zur Datenbearbeitung. Du bestätigst zudem, dass du im Zeitpunkt der Anfrage Mitglied der skuba oder avuba bist.

Wer unterstützt die Rechtsberatung?

Die Lehrveranstaltung wird finanziell durch die Coop Rechtsschutz AG sowie die Battegay Dürr AG unterstützt.

Deine Rechte als Student*in

Student Rights Charter

Die Student Rights Charter ist ein Leitfaden, der die Rechte und Pflichten von Studierenden übersichtlich zusammenfasst. Sie unterstützt Studierende dabei, ihre Ansprüche im Studium zu kennen, und informiert über Themen wie Mitbestimmung, Gleichbehandlung und akademische Freiheit.

↗ Zur Student Rights Charter (ESU)