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Subventionen

Die skuba verfügt über ein Subventionsbudget zur Unterstützung studentischer Projekte. Alle Mitglieder sind berechtigt, Finanzanträge an den Studierendenrat zu stellen und ihre Projekte im Rahmen der regelmässig stattfindenden Studierendenrats-Sitzungen zu präsentieren.

Einreichung der Anträge

Finanz-, Reglements- und Statutenanträge müssen spätestens 8 Tage vor der entsprechenden SR-Sitzung bei der Geschäftsführung eingereicht werden, damit die Finanzkommission (FiKo) die Unterlagen prüfen kann. Bitte beachte bei Finanzanträgen das Subventionsreglement. Unvollständige Finanzanträge können nicht behandelt werden!

Finanzanträge können nur von skuba-Mitgliedern eingereicht werden. Bei der Sitzung müssen die Antragsstellenden anwesend sein, das Projekt vorstellen und allfällige Fragen des Studierendenrats beantworten.

Grundsätzlicher Ablauf

1.   Die Antragsstellenden erstellen einen detaillierten Projektbeschrieb (.pdf) inkl. Budget und Angabe der beantragten Subvention in CHF. Orientieren sollte man sich dabei am Leitfaden.

 

2.   Das Begleitblatt wird ausgefüllt (Einreichung zwingend).

 

3.   Die gesamte Dokumentation inkl. Begleitblatt wird der Geschäftsführung zugestellt:

  • per E-Mail (skuba-finanzantrag@unibas.ch)
  • oder alternativ per Post an: skuba Geschäftsführung, Petersgraben 45, 4051 Basel.

 

4.   Die Geschäftsführung bestätigt den Eingang der Unterlagen und leitet sie an die Finanzkommission zwecks Prüfung weiter.

 

5.   Sofern alle Anforderungen erfüllt sind, wird der Antrag zur nächstmöglichen Sitzung hin traktandiert.

 

6.   Die Antragsstellenden erhalten ca. 1 Woche vor der Sitzung eine Einladung per E-Mail.

 

7.   Tag der Sitzung: Die Antragsstellenden nehmen an der Sitzung teil und erläutern das Projekt. Die Vorstellung sollte max. 5 Minuten dauern und die wichtigsten Punkte zusammenfassen (Power Point Präsentation möglich, aber nicht zwingend notwendig). Der Rat stellt weitere Fragen und entscheidet im Anschluss über eine allfällige finanzielle Beteiligung.

 

8.   Der gesprochene Betrag wird in der Regel innert 14 Tagen auf das angegebene Konto überwiesen.