Studentische Selbstverwaltung

In der Studierendenordnung der Universität Basel sieht vor, dass Leistungen die Studierenden in der universitären Selbstverwaltung erbringen, in Form von Kreditpunkten an das Studium angerechnet werden können. Leider wurde es versäumt dies einheitlich für die gesamte Universität zu Regeln.

Rechtliche Grundlagen

 1. Gesamtuniversitäre Verankerung

 Studierenden-Ordnung der Universität Basel:

§4

4 Einzelne Studienordnungen können vorsehen, dass eine beschränkte Anzahl von Kreditpunkten durch Beteiligung an der universitären Selbstverwaltung erworben werden können.

 

 2. Reglementierung durch Fakultäten

Theologie

Jura

Medizin

Phil.-Hist.

Phil.-Nat.

Wirtschaft

Psychologie

 

Theologie

Die Anrechnung der studentischen Partizipation erfolgt durch einen „Learning Contract“ gemäss § 7 der fakultären Studienordnungen.

Ordnung für das Bachelorstudium Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Basel/

Ordnung für das Masterstudium Theologie an der Theologischen Fakultät der Universität Basel

§7

3 Studierende haben die Möglichkeit, in Rücksprache mit den modulverantwortlichen Dozierenden bei der Prüfungskommission zu beantragen, dass einzelne Studienleistungen oder ganze Module durch andere, gleichwertige Studienleistungen ersetzt werden («learning contract»).

Aufbau des Bachelorstudiums /Masterstudiums

Jura

Verantwortlich ist in Fragen der Anrechnung das Studiendekanat. Diesem muss eine Bescheinigung über Art und Umfang des Engagements vorgelegt werden. Dieses wird dann vom Studiendekanat in Höhe „von 2-3 KP“ bewertet. Anrechenbar sind diese Punkte im freien Wahlbereich.

Eine reglementarische Grundlage für die Anrechnung existiert nicht.

KPs sowohl im BA-, wie MA-Studium im freien Wahlbereich anrechenbar.

Medizin

Human- und Zahnmedizin: Keine KPs für Partizipation vorgesehen, da das Studium auf Bundesebene reglementiert ist, ausserdem keine Bestätigung der Partizipation durch die Fakultät, wie beim WWZ.

Ausnahme: Pflegewissenschaften und Sport:  „Hier ist eine Anrechnung in BA- und MA-Studium möglich“ Studiendekanin Kaiser.

 

Phil.-Hist.

Die Anrechnung der studentischen Partizipation erfolgt idR durch einen entsprechenden Antrag in der jeweiligen Unterrichtskommission gemäss den fakultären Studienordnungen.

Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Bachelorstudium

§ 11.

8 Für tutorielle Tätigkeit sowie Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung kann die Prüfungskommission bis zu insgesamt 6 KP anrechnen.

 

§ 13.

Kreditpunkte werden durch als genügend bewertete studentische Leistungen erworben, wobei für die gleiche Studienleistung nur einmal Kreditpunkte vergeben werden. Kreditpunkte werden vergeben für:

a.                  Modulprüfungen

b.                  mündliche und schriftliche Leistungsnachweise in einzelnen Lehrveranstaltungen

c.                   Referate, Essays, Übungsaufgaben und aktive Beteiligung

d.                  Proseminar- und Seminararbeiten

e.                  Praktikumsberichte

f.                   Tutorielle Tätigkeit und Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

g.                  Bachelorprüfungen

 

2 Eine Übersicht über die Zuordnung der Leistungsüberprüfungsformen zu den Lehrveranstaltungs-formen und dem damit verbundenen Erwerb von Kreditpunkten ist im Anhang aufgeführt.

3 Die Wegleitungen zu den Studienordnungen regeln, welche Arten der Leistungsüberprüfung in den jeweiligen Lehrveranstaltungen und Modulen zur Anwendung kommen.

Erwerb von Kredit-punkten

§ 20.

Für eine Tätigkeit im tutoriellen Bereich oder in der studentischen Selbstverwaltung können für das Bachelorstudium insgesamt 6 KP im komplementären Bereich angerechnet werden.

2 Der Entscheid über die Anrechnung erfolgt durch die fakultäre Prüfungskommission.

Tutorielle Tätigkeit und Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

 

Ordnung der Philosophisch-Historischen Fakultät der Universität Basel für das Masterstudium

§ 11.

7 Für tutorielle Tätigkeit sowie Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung kann die Prüfungskommission auf Basis eines Learning Contracts bis zu 6 KP anrechnen.11 (11 Für Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung gilt, dass max. 6 KP für das Bachelor- und Masterstudium zusammen angerechnet werden können.  )

 

§ 13.

Kreditpunkte werden durch als genügend bewertete studentische Leistungen erworben, wobei für die gleiche Studienleistung nur einmal Kreditpunkte vergeben werden. Kreditpunkte werden vergeben für:

a.                  Modulprüfungen

b.                  mündliche und schriftliche Leistungsnachweise in einzelnen Lehrveranstaltungen

c.                   Referate, Essays, Übungsaufgaben und aktive Beteiligung

d.                  Seminararbeiten

e.                  Praktikumsberichte

f.                   Tutorielle Tätigkeit / Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

g.                  Masterarbeit

h.                  Masterprüfungen

 

2 Die Studienpläne bzw. Studienordnungen regeln, welche Arten der Leistungsüberprüfung in den jeweiligen Lehrveranstaltungen und Modulen zur Anwendung kommen.

3 Eine Übersicht über die Zuordnung der Leistungsüberprüfungsformen zu den Lehr- und Lernformen sowie dem damit verbundenen Erwerb von Kreditpunkten ist im Anhang 112 aufgeführt.

Erwerb von Kreditpunkten

§ 20.

Für eine Tätigkeit im tutoriellen Bereich oder in der studentischen Selbstverwaltung können auf Basis eines Learning Contracts Kreditpunkte angerechnet werden.

2 Der Entscheid über die Anrechnung erfolgt durch die fakultäre Prüfungskommission.

Tutorielle Tätigkeit und Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung

Phil.-Nat.

Die Anrechnung der studentischen Partizipation erfolgt idR durch einen entsprechenden Antrag in der jeweiligen Unterrichtskommission gemäss den fakultären Studienordnungen. Grundlage stellen die Rahmenordnung, sowie der Beschluss der Prüfungskommission dar.

Ausnahme: Die Unterrichtskommissionen der Studiengänge Chemie (gemäss  Prof. Meuwly) und Physik (gemäss Prof. Bruder) rechnen die studentische Partizipation wie in der Rahmenordnung geregelt, nicht an das Studium an. Begründet wird dies damit, dass nur „akademische Leistungen“ an das Studium angerechnet werden dürfen.

Die Unterrichtskommission der Physik stellt allerdings auf Antrag aber gerne eine schriftliche Bestätigung des Engagements aus.

 Rahmenordnung Bachelor, Master, Promotion Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

§ 11.

Studentische Leistungen können ausserhalb von Lehrveranstaltungen erbracht werden, insbesondere durch Projekte ausserhalb von Lehrveranstaltungen, ausseruniversitäre Praktika, tutorielle Tätigkeit oder Tätigkeit in der studentischen Selbstverwaltung.

2 Die Anmeldung zu einer studentischen Leistung ausserhalb von Lehrveranstaltungen erfolgt durch einen Studienvertrag.

3 Der Studienvertrag legt den verantwortlichen Dozenten bzw. die verantwortliche Dozentin, das Thema, den Inhalt und Umfang, den Beginn sowie die Dauer, allfällige Überarbeitungs- und Wiederholungs­möglichkeiten, die Anzahl erwerbbarer Kreditpunkte sowie die Anrechnung in einem bestimmten Modul fest. Er wird vom Studierenden, dem verantwortlichen Dozenten bzw. der verantwortlichen Dozentin sowie vom bzw. von der Vorsitzenden der Unterrichtskommission vor Beginn unterschrieben.

4 Studentische Leistungen ausserhalb von Lehrveranstaltungen werden mit bestanden / nicht bestanden (pass/fail) bewertet oder benotet.

Leistungsüberprüfungen gemäss Studienvertrag

 *Beschluss der Prüfungskommission vom 9.12.2008

Maximale Anzahl der möglichen KP aus einem Tutoriat, stud.Selbstverwaltung o.ä.*

Beschluss*/:/*_ Der Richtwert für die Anzahl der anerkennbaren KP aus der Beteiligung an der universitären Selbstverwaltung beträgt maximal 3 KP, verteilt über das gesamte Bachelor-Studium und max. 1 KP für das gesamte Master-Studium. Der Richtwert für die Anzahl der anerkennbaren KP für tutorielle Tätigkeiten beträgt maximal 2 KP, verteilt über das gesamte Bachelor-Studium und max. 4 KP für das gesamte Master-Studium. Dieser Beschluss ist an die UKs weiterzuleiten.

Wirtschaft

Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät rechnet die studentische Partizipation nicht mit Kreditpunkten an das Studium an, auf Anfrage stellt der Studiendekan aber ein Bestätigungsschreiben über das Engagement aus.

 

Ordnung für das Bachelorstudium Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät

§ 18.

Über die Anrechnung von Kreditpunkten, welche in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erworben wurden bzw. werden, entscheidet die Prüfungskommission.

2 Den Betroffenen wird die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von Kreditpunkten mittels Verfügung mitgeteilt. Die Anrechnungsverfügung ergeht von der Fakultät auf Antrag der Prüfungskommission.

3 Die Fakultät erlässt Richtlinien zur Anrechnung von Studienleistungen.

Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

 

Psychologie

Der Antrag zur Anrechnung der studentischen Partizipation wird beim Dekanat eingereicht, über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss.

Studien- und Prüfungsordnung der Fakultät für Psychologie der Universität Basel für das Bachelor- und Masterstudium Psychologie1

§ 12.

Kreditpunkte werden durch genügende studentische Leistungen bzw. angenommene Arbeiten erworben. Dies sind:

 

a) propädeutische Klausuren

 

b) Leistungsüberprüfungen in Lehrveranstaltungen und schriftliche Arbeiten

 

c) tutorielle Tätigkeiten und studentische Selbstverwaltung

 

d) Praktika

 

e) Bachelorarbeit

 

f) Masterarbeit

 

g) Masterprüfung.

 

2 Die Anzahl von Kreditpunkten, die in einer Lehrveranstaltung erworben werden können, werden im Vorlesungsverzeichnis der Universität und im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis bekanntgegeben.

Erwerb von Kreditpunkten

§ 15.

Kreditpunkte der Module a) bis h) des Aufbaustudiums sowie des Moduls a) des Masterstudiums können im Umfang von maximal 6 Kreditpunkten durch studentische Leistungen für tutorielle Tätigkeit oder studentische Selbstverwaltung ersetzt werden. Näheres regelt die Wegleitung.

Tutorielle Tätigkeiten und studentische Selbstverwaltung

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